Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen von GeoCore Suisse GmbH, Buhofstrasse 37, 9442 Rheineck SG, Schweiz, nachfolgend „GeoCore“ genannt.
Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie von GeoCore ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Angebote von GeoCore sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, unverbindlich.
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung von GeoCore oder durch die Ausführung beziehungsweise Lieferung der bestellten Ware zustande.
Technische Änderungen sowie handelsübliche Abweichungen in Ausführung, Abmessung, Farbe oder Beschaffenheit bleiben vorbehalten, sofern dadurch die vereinbarte Verwendung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
3. Preise
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), sofern nicht anders angegeben.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer, Versand-, Verpackungs-, Transport- oder sonstige Nebenkosten werden entsprechend dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung ausgewiesen.
Massgebend sind die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.
4. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von [z. B. 30 Tagen] ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug ist GeoCore berechtigt, weitere Lieferungen bis zur vollständigen Begleichung offener Forderungen zurückzuhalten.
5. Lieferung und Lieferzeiten
Liefertermine und Lieferfristen werden nach bestem Wissen angegeben. Sie sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen, Transportproblemen oder anderen Umständen, die ausserhalb des Einflussbereichs von GeoCore liegen, verlängern die Lieferfrist angemessen.
Teillieferungen sind zulässig, sofern sie für den Kunden zumutbar sind.
6. Übergang von Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen mit Übergabe der Ware an den Kunden oder an das mit dem Transport beauftragte Unternehmen auf den Kunden über, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
7. Prüfung der Ware und Mängel
Der Kunde hat die gelieferte Ware nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit und erkennbare Mängel zu prüfen.
Offensichtliche Mängel oder Transportschäden sind GeoCore möglichst umgehend schriftlich mitzuteilen.
Verdeckte Mängel sind nach ihrer Feststellung unverzüglich anzuzeigen.
8. Gewährleistung
GeoCore gewährleistet, dass die gelieferten Produkte zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen.
Bei berechtigten Mängeln ist GeoCore nach eigener Wahl berechtigt, den Mangel zu beheben, Ersatz zu liefern oder eine angemessene Gutschrift zu gewähren.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Schäden infolge unsachgemässer Lagerung, Verarbeitung, Montage, Verwendung, normaler Abnutzung oder Nichtbeachtung technischer Vorgaben.
Herstellergarantien bleiben von diesen Bestimmungen unberührt.
9. Rückgabe von Waren
Eine Rückgabe mangelfreier Ware ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von GeoCore möglich.
Sonderanfertigungen, individuell konfigurierte Produkte sowie speziell für den Kunden beschaffte Waren sind grundsätzlich von der Rückgabe ausgeschlossen.
Allfällige Rücknahme-, Transport- oder Bearbeitungskosten werden im Einzelfall vereinbart.
10. Beratung und technische Angaben
GeoCore unterstützt Kunden bei der Auswahl geeigneter Produkte und Systeme nach bestem Wissen.
Technische Auskünfte und Empfehlungen beruhen auf den vom Kunden bereitgestellten Informationen und den zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Produktdaten.
Die abschliessende Prüfung, ob ein Produkt für den konkreten Einsatzfall geeignet ist, insbesondere hinsichtlich Planung, Dimensionierung, Einbau und Einhaltung gesetzlicher oder normativer Anforderungen, liegt beim jeweiligen Fachplaner, Installateur beziehungsweise Anwender, sofern nicht ausdrücklich eine weitergehende Leistung vereinbart wurde.
11. Haftung
GeoCore haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
Soweit gesetzlich zulässig, ist eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle oder sonstige mittelbare Schäden ausgeschlossen.
Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.
12. Höhere Gewalt
GeoCore haftet nicht für Verzögerungen oder die Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen, soweit diese auf Ereignissen beruhen, die ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs von GeoCore liegen.
Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, behördliche Massnahmen, Streiks, Transportstörungen, Energieausfälle, Lieferengpässe sowie Ausfälle von Vorlieferanten.
13. Unterlagen und geistiges Eigentum
Zeichnungen, technische Unterlagen, Berechnungen, Bilder, Produktinformationen und sonstige von GeoCore bereitgestellte Dokumente bleiben, soweit anwendbar, geistiges Eigentum von GeoCore oder der jeweiligen Rechteinhaber.
Eine Weitergabe oder kommerzielle Verwendung ist nur mit entsprechender Zustimmung zulässig.
14. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung auf www.geocore.ch.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Die unwirksame Bestimmung wird durch eine rechtlich zulässige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung möglichst nahekommt.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von GeoCore in der Schweiz.
Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
Stand: August 2026
